Titelbild Hörsystemkosten

Hörsysteme und was sie kosten #1

Wer heutzutage im Internet nach Kosten für ein Hörsystem sucht stellt schnell fest, so viel findet man da nicht. Es gibt kaum richtige Preisangaben, geschweige den Preisportale. Mit unserer Blog-Serie „Hörsysteme und was Sie kosten“, stellen wir Ihnen unsere Preisklassen vor. Jeder Blogbeitrag widmet sich einer Preisklasse und zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Technikklassen vor und zeigen auf, welche Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.


UNSERE TECHNIKKLASSEN

Hören ist so individuell, wie der persönliche Musikgeschmack. Daher bieten wir, fünf unterschiedliche Technikstufen für Ihren individuellen Bedarf.

 

 

Grundlage für die Auswahl, ist unsere Höranlayse, mit welcher wir die individuellen Herausforderung an die Hörsysteme herausarbeiten. Wir berücksichtigen bei der Wahl der Hörsysteme nicht nur den persönlichen Bedarf, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten. Egal ob mit der Basis, oder der Premium + Technik, wir holen das Beste aus Ihrem Hörsystem für Sie heraus. Je nach Technikstufe, können so also unterschiedliche Kosten entstehen. Der Preisbereich reicht von 10,00 € bis hin zu Kosten von 3000,00 € je Hörsystem.


Sind die Kosten abhängig von der Größe?

Häufig wird angenommen, je kleiner das Hörsystem, desto teurer. Aber ist das wirklich so? Hörsysteme gibt es in drei unterschiedlichen Baugrößen

 

Die Baugröße sagt allerdings nichts über die Kosten aus, bei uns erhalten Sie alle Bauformen in jeder unserer Preisklassen. Letztendlich entscheidet die technische Ausstattung und Ihre individuellen Ansprüche, welche Kosten entstehen. Wir beraten Sie daher optimal, um für Sie das passende System zu finden.


Beteiligt sich die Krankenkassen an den Kosten?

Wichtig hierbei ist zu unterscheiden, ob Sie privat krankenversichert oder gesetzlich krankenversichert sind. 

Private Krankenkassen (PKV)

Wie so oft bei Versicherung, kommt es bei der Kostenerstattung Ihrer privaten Krankenversicherung auf Ihren individuellen Tarif an. Bei privaten Krankenkassen reicht aus unserer Erfahrung, die Kostenübernahme von 200 € pro Ohr bis hin zu 2000€ pro Ohr, immer abhängig von Ihrem Tarif und Ihrer Krankenkasse. Wir empfehlen daher allen privatversicherten, sich beim ersten Beratungstermin einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Im Anschluss können Sie dann zusammen mit der Verordnung des Ohrenarztes und dem Kostenvoranschlag eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkassen prüfen lassen.

WICHTIG! Immer häufiger haben private Krankenkassen Verträge mit großen Hörakustikketten, an welche diese gern verweisen. Sprechen Sie mit Ihrem Akustiker, ob er Ihnen dieselben Leistungen anbieten kann. Den Sie haben die freie Wahl, zu welchem Akustiker Sie gehen möchten.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)

Es gibt zwar viele unterschiedliche Krankenkassen, jedoch erwartet Sie bei fast jeder gesetzlichen Krankenkasse ein ähnlicher Festbetrag. Dieser liegt in etwa bei 680,00 € pro Hörsystem, zudem erhalten Sie noch 33,50 € für ein individuell gefertigtes Ohrpassstück und eine Reparaturpauschale für 6 Jahre in Höhe von  ca. 125,00 €. Für diesen Betrag erhalten Sie bereits schon Hörsysteme ohne einen privaten Eigenanteil.

WICHTIG! Durch die Festbetragsregelung der Krankenkasse wurde festgelegt, dass jedem gesetzlich versicherten eine aufzahlungsfreie Versorgungsvariante angeboten werden muss.


Starten Sie jetzt unseren Hörgerätekonfigurator und finden Sie die optimale Technikklasse für sich.